“Berufsausbildung zur mittleren Reife”
Die Ausbildung in der Fachschule umfasst 8 Semester, wovon das 5. und 6. Semester nicht an der Schule, sondern an einem pferdewirtschaftlichen Betrieb zu absolvieren sind (Praxisjahr).
An der Schule werden die Schüler*innen theoretisch und praktisch ausgebildet, wobei die Schwerpunkte zum einen Fächer in der Persönlichkeitsbildung und zum anderen Fächer in der fachspezifischen Bildung sind. Das Ziel der schulischen Ausbildung ist der Facharbeiterbrief für Pferdewirtschaft. Zusätzlich können die Schüler*innen noch zahlreiche, weitere Zusatzqualifikationen erwerben. Einem tollen Start ins Berufsleben steht somit nichts mehr im Wege!
Um detaillierte Informationen zur Stundentafel, den Zusatzqualifikationen, etc. zu erhalten, folgen Sie bitten den entsprechenden Links.
Wahlpflichtfächer
Wahlmöglichkeit aus folgenden Theoriefächern:
Variante 1: Pferdetourismus und Landwirtschaft
- Gästebeherbergung am Reiterhof – Rechtliche Voraussetzungen
- Betriebsorganisation
- Brauchtum
- Gesunde Ernährung des Reiters
- Büffetgestaltung
- Speisen- und Getränkeservice,
- Veranstaltungsmanagement
- Floristische Gestaltung des Reiterhofes
- Feldfrüchte – Bedeutung, botanische Merkmale
- Entwicklungsstadien, sowie Ertrags- und Qualitätsbildung
- Geräte für den Ackerbau
- Bedeutung, Haltung und Fütterung von Nutztieren und deren Vermarktung
- Bedeutung und Bewirtschaftung des Waldes
Variante 2: Mensch und Tier im Dialog
- Geschichtliche Entwicklung der Mensch-Tier-Beziehung
- Tier und Gesellschaft
- Wirtschaftsfaktor Tier
- Tiergestützte Pädagogik, Therapie und Fördermaßnahmen
- Lernverhalten bei Tieren, Tiertraining
ANMELDUNG LFS FÜR PFERDEWIRTSCHAFT:
Wann?
vom 10. bis 21. Februar 2025
Wo?
Im Sekretariat der LFS Tullnerbach
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie jeweils am Mittwoch von 13:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 13:00 bis 15:00 Uhr
BENÖTIGTE UNTERLAGEN FÜR DIE ANMELDUNG
- Anmeldeformular für die Fachschule *
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
- Meldezettel (Kopie)
- E-Card (Kopie)
- Taufschein (Kopie)
- Reiterpass, wenn vorhanden (Kopie)
- Schulnachricht der 8. Schulstufe (Kopie + Original)
- SEPA-Basislastschrift-Mandat *
- Ärztliche Bestätigung für Schul- und Internatseignung *
* Formulare finden Sie bei den Downloads
Nach Vorlage aller Aufnahmedokumente werden die angemeldeten Schüler*innen der Landwirtschaftlichen Fachschule Pferdewirtschaft mit ihren Eltern zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem “Elterninformationsblatt für das Aufnahmeverfahren in die 9. Schulstufe” des Landesschulrates für Niederösterreich.
Wege zur Matura
Aufbaulehrgang:
Der Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Allgemeine Landwirtschaft vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die nach dem Stande der Wissenschaften und der Technik zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Berufen sowie auf verwandten Gebieten befähigen. Im Vordergrund stehen jene Qualifikationen, die es ermöglichen, die Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes im Sinne des Schutzes und der Verbesserung der Lebensgrundlagen sowie der Erhaltung einer gesunden Umwelt zu vereinen und aufeinander abzustimmen. Durch die Bearbeitung größerer fächerübergreifender Projekte werden jene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die die Umsetzung in der beruflichen Praxis sicherstellen sollen, wobei insbesondere auf die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations-und Kooperationsfähigkeit sowie Teamarbeit besonderer Wert gelegt wird.
- Bietet eine hohe Ausbildungskonzentration mit einer Gesamtstundenzahl von über 4500 Ausbildungsstunden im Rahmen einer dreijährigen höheren allgemeinen und beruflichen Bildung.
- Schließt mit der Reife- und Diplomprüfung ab.
- Ermöglicht unmittelbaren Einsatz am Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung adäquater kollektivvertraglicher Einstufung (Verwendung in gehobenen Berufen).
- Eröffnet den Zugang zu reglementierten Berufen (Handwerk/gebundenes Gewerbe). Vermittelt die Zugangsberechtigung zu tertiären Bildungsbereich (Universitäten, Fachhochschulen, Akademien) einschließlich von in den Studienordnungen vorgesehenen Anrechnungen nach-gewiesener Kenntnisse.
Berufsreifeprüfung:
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung (BGBl. I Nr. 68/1997) und der Novelle aus dem Jahr 2000 (BGBl I Nr. 52/2000) besteht für AbsolventInnen der land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiterprüfung die Möglichkeit, auf Basis des im Rahmen der Berufsausübung erworbenen praxisbezogenen Wissens die Berufsreifeprüfung abzulegen. Das Mindestalter ist mit 19 Jahren festgelegt, die erste Teilprüfung kann aber bereits mit 17 Jahren abgelegt werden.
Die Berufsreifeprüfung ist der Reifeprüfung an höheren Schulen insofern gleichwertig, als sie uneingeschränkt zum Studium an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen sowie zum Besuch von Kollegs etc. berechtigt und im Bundesdienst als Erfüllung der Erfordernisse für eine Einstufung in den gehobenen Dienst gilt.
Formell ist die Berufsreifeprüfung als Externistenprüfung an einer höheren Schule anzusehen. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vorbereitungslehrgänge an Erwachsenenbildungseinrichtungen als gleichwertig anerkennen, wenn die Ausbildung jener an einer höheren Schule entspricht.
In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Es wird jede Prüfung an einer höheren Schule absolviert. Diese Schule entscheidet auch über die Zulassung zur Berufsreifeprüfung und stellt nach Ablegen aller Teilprüfungen das Reifeprüfungszeugnis aus.