Reit- und Fahrverein
Reit- und Fahrverein Norbertinum
Norbertinumstraße 9,
3013 Tullnerbach
Fax: 02233/52436200
ZVR-Nr. 824601488
Bankinformationen:
IBAN: AT583266700000046920
BIC: RLNWATWWPRB
Vorstand:
Obfrau: Dipl.-Ing. Daniela Marton,
Obfrau-Stellvertreter*in.: DI Maria Ottersböck
Schriftführer*in: Sandra Casis
Schriftführer*in Stellvertreter*in: Andrea Strasser
Kassierer*in Stellvertreter*in: Marieluise Specht
Rechnungsprüfer*in: DI Clemens Koblbauer
Rechnungsprüfer*in: Katja Schabasser
Mitgliedsbeitrag
Der Beitrag beträgt 45 Euro pro Jahr.
Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, wird der Mitgliedsbeitrag im Voraus einkassiert! Ist der Beitrag bis 30. Oktober nicht bei uns eingelangt, erfolgt eine automatische Kündigung für das nächste Jahr. Die Aufforderung zur Zahlung erfolgt per Postweg bzw. per E-Mail. Die Mitgliedskarten werden einmal jährlich vom österreichischen Pferdesportverband gedruckt und an die Vereine versandt. Sobald diese eingelangt sind, erhalten Sie Ihre Karte auf dem Postweg.
Wofür wird der Mitgliedsbeitrag verwendet?
Der Mitgliedsbeitrag geht zu 85 % an den österreichischen Pferdesportverband weiter. Dieser stellt ihnen diverse Dienstleistungen, Informationen und ein Abo der Vereinszeitschrift „Pferderevue“ zur Verfügung. Nur als Mitglied bei einem, dem österreichischen Pferdesportverband angeschlossenem Verein, können sie die verschiedensten Prüfungen im Pferdebereich ablegen und ermäßigte Fortbildungen und Kurse besuchen.
Der Rest verbleibt in der Vereinskassa und ist Mittel zum Zweck, z.B. Druck- und Postgebühren, Kontoführung, u. A.
Anmeldung & Abmeldung
Um eine reiterliche Prüfung (Reiterpass, Reiternadel, Lizenz,…), das Fahrabzeichen in Bronze oder die Prüfung zum*r Übungsleiter*in Voltigieren offiziell ablegen zu können, ist es notwendig in einem (dem österreichischen Pferdesportverband angeschlossenem) Verein Mitglied zu sein.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dem Reit- und Fahrverein Norbertinum beizutreten. Füllen sie dazu bitte das Online-Beitrittsformular auf der Seite des NOEPS (Niederösterreichischer Pferdesportverband) aus:
Beitrittserklärung
Die Mitgliedschaft bleibt so lange bestehen, bis eine schriftliche Kündigung bei uns eingeht. Eine Auflösung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich, zum Ende des Jahres wird diese wirksam. Die schriftliche Mitteilung muss bis spätestens 15. Oktober bei uns eingelangt sein, um für das folgende Kalenderjahr kündigen zu können.