Lädt ...

Zusatzqualifikationen

Im Rahmen des Lehrplans verpflichtende Zusatzqualifikationen:

 

nach Wahlschwerpunkt

 
Reiterpass

ist am Ende der ersten Klasse der LFS bzw. des ORG zu absolvieren.

Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem*r Inhaber*in, dass er*sie in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu reiten und die entsprechenden Vorschriften beherrscht.

Prüfungsmodalitäten:

  • Dressur: zu reiten ist die Dressuraufgabe R1 oder R2.
  • Gelände: zu reiten ist eine Geländestrecke von ca. 600m Länge mit vier Hindernissen von mind. 70cm Höhe, davon zwei natürliche Hindernisse.
  • Theorie: mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem “FENA-Lehrbuch Pferdesport”.

 

Reiternadel

ist am Ende der zweiten Klasse der LFS bzw. des ORG zu absolvieren.

Die Reiternadel (FENA) bescheinigt dem*r Inhaber*in, dass er*sie in der Lage ist, ein Pferd auch in schwierigem Gelände und auf größere Distanzen zu reiten

Prüfungsmodalitäten:

  • Dressur: zu reiten ist die Dressuraufgabe R3 oder R4.
  • Springen/Gelände: zu reiten ist ein Parcours von mind. 600m mit sechs Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernisse) von mind. 80cm Höhe.
  • Theorie: mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem “FENA-Lehrbuch Pferdesport”.
 
Western Riding Certificate (WCR)

ist am Ende der vierten Klasse der LFS bzw. des  ORG zu absolvieren.

Prüfungsmodalitäten:

Theoretische Prüfung: findet als mündliche Prüfung gemäß dem Lehrstoff aus der Lernhilfe-Mappe statt (Vorführen eines Pferdes, Putzen, Hufpflege, korrektes Satteln, Zäumen und Aufsitzen).

Praktische Prüfung:  zu reiten ist entweder ein- oder beidhändig, je nach Ausrüstung, unabhängig vom Alter des Pferdes:

  • Trail: der Trail für die WRC Prüfung muss mindestens folgende Hindernisse und Gangarten beinhalten: Tor, L – rückwärts, 4 aufeinanderfolgende Trabstangen, 4 aufeinanderfolgende Schrittstangen, Trabslalom durch Kegel (4 Kegel), 1 Sidepass-Hindernis, Links- und Rechtsgalopp (muss nicht, aber darf, über Stangen geritten werden), weitere Wahl- oder Pflichthindernisse sind erlaubt.
  • Western Pleasure: bei der Western Pleasure im Rahmen einer WRC- Prüfung muss der Reiter sein Pferd kontrolliert vorstellen können (unter Kontrolle heißt: Gangart erkennen, Übergänge zeigen, Anhalten auf Kommando, Rückwärts auf Kommando – Es müssen mindestens 3 Reiter in der Bahn sein (wenn nötig Gast-Reiter). Zu zeigen sind die 3 Grundgangarten in beide Richtungen auf Ansage).
  • Reining L: es muss eine Reining gezeigt werden die folgende Manöver beinhaltet: große und kleine Zirkel, einfache oder fliegende Galoppwechsel, Drehung um die Hinterhand (Turn Around), kontrollierter Galopp geradeaus (Rund Down), Anhalten aus dem Galopp (Stopp), 180° Wendung auf der Hinterhand (Roll Back), Rückwärtsrichten (Back Up). Folgende Reining L Pattern stehen für die Prüfung zur Wahl: L1, L7 und L8. Die Reining bei einer WRC-Prüfung soll gelassen und im moderaten Tempo geritten werden, entsprechend der Ausbildung des Pferdes. Zu beurteilen ist das Eigenkönnen des Reiters.

 

 

für alle Schüler*innen

 
Österreichisches Fahrabzeichen in Bronze (ÖFAB)

ist am Ende der zweiten Klasse der LFS bzw. der dritten Klasse des ORG zu absolvieren.

Das ÖFAB bescheinigt dem*r Inhaber*in, dass er*sie in der Lage ist ein Gespann im Straßenverkehr zu beherrschen.

Prüfungsmodalitäten:

  • Fahren:  Beherrschen eines Zweispänners im Straßenverkehr
  • Theorie:  mündliche Prüfung gemäß „FENA Lehrbuch Pferdesport“

Im Rahmen des Lehrplans freiwillige Zusatzqualifikationen:

 

Übungsleiter Reiten

Der Übungsleiter Reiten ist eine nach FENA Bestimmungen ausgebildete und fachkundige Person, die befähigt ist einen Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten.

Ein 10-tägiger Kurs wird für die Schüler*innen der LFS Tullnerbach einmal im Jahr am Schulgelände Angeboten. Die Kosten für diesen Kurs sind von den Schüler*innen zu tragen. Voraussetzungen für die Zulassung zum Kurs sind der Besitz der R1 und eine positiv abgelegte Eignungsprüfung.

 

Lizenzprüfung Dressur

Reiten für die R1 – zu reiten ist die Aufgabe R5 oder R6 aus den ‘Aufgaben für Dressurprüfungen’ des OEPS nach Wahl des Reiters. Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einer Wertnote von mindestens 6,2.

Reiten für die RD1 – zu reiten ist die Aufgabe R6 aus den „Aufgaben für Dressurprüfungen“ des OEPS. Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einer Wertnote von mindestens 6,2.

Theorie – mündliche (oder schriftliche) Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“ und den Bestimmungen der ÖTO.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht der richtigen Beantwortung von mindestens 70% der gestellten Fragen.

 

Lizenzprüfung Springen

Springen – zu reiten ist eine Stilspringprüfung der Klasse A gem. § 203 Abs. 2.
Für Reiter*innen auf Haflingern, Norikern oder Kleinpferden gelten die maximalen Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderasse. Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einem Ergebnis von mindestens 6,0.

Theorie – mündliche (oder schriftliche) Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“ und den Bestimmungen der ÖTO.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht der richtigen Beantwortung von mindestens 70% der gestellten Fragen.

 

Fahrlizenz F1

Prüfungskandidat*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens 12 Wochen im Besitz des ÖFAB sein. Die Abnahme der Sonderprüfung hat durch zwei Fahrrichter*innen zu erfolgen, die vom zuständigen LFV bestimmt werden.

Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

  • Gespannkontrolle: Lt. Dressuraufgabenheft für Gespanne.
  • Dressur: Zu fahren ist die Aufgabe F1
  • Hindernisfahren: zu fahren ist ein Hindernisparcours gemäß ÖTO § 731 bis 734mit mind. 15 Hindernissen, Spurbreite plus 30 cm, 220 m/min.
    Vorstellen eines Pferdes an der Hand wie bei der Verfassungsprüfung
  • Theorie: mündliche Prüfung, Umfang unter besonderem Augenmerk der Turnierangelegenheiten („Pferdesport, OEPS-Lehrbuch und Fahr-ÖTO)

 

Österreichisches Wanderreitabzeichen (ÖWRA)

Voraussetzung für die Erlangung des ÖWRA ist der Besitz der ÖRN.

Prüfungsmodalitäten:

  • Gangprüfung: nach freiem Ermessen des Reiters soll das Pferd in einem Dressurviereck 20×40 m auf beiden Händen und in allen Grundgangarten mit den Anforderungen der Klasse A vorgestellt werden. Die Dauer der Prüfung beträgt vier bis fünf Minuten. Nach vier Minuten zeigt ein Glockenzeichen an, dass die Prüfung innerhalb der nächsten Minute zu beenden ist. Die Beurteilung erfolgt als Dressurreiterprüfung gem. § 103 Abs. 4.
  • Geschicklichkeitsprüfung: dies sind Springaufgaben (Überwinden von drei natürlichen Hindernissen, unter denen sich ein Graben befinden muss), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom etc.) und Pflichtübungen zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten sowie in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen).

 

Österreichisches Western Wanderreitabzeichen (ÖWWRA)

Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

  • Gangprüfung: es ist eine „Horsemanshipaufgabe“ im Dressurviereck in allen Grundgangarten zu reiten. Die Beurteilung erfolgt gem. den besonderen Bestimmungen des Westernreiten Teil C Abschnitt 2 P9 lit d.
  • Geschicklichkeitsprüfung: Überwinden von natürlichen Hindernissen (drei Hindernisse mit einer Höhe von max. 50cm, Rückwärtsrichten durch ein L und Drehen des Pferdes in einem Viereck 2 x 2 m), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom, etc.) und Pflichtübungen zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten sowie in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen). Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absolvieren.
    Ein Überschreiten dieser Zeit, ein dritter erfolgloser Versuch eine der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen zum Ausschluss.
  • Orientierungsaufgabe: im Gelände sollen auf einer nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10-15km vier Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden. Zwischen diesen Punkten ist das Tempo den Gelände- und Bodenverhältnissen anzupassen, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Strecke ist mit einem Tempo von 10km/h zu bewältigen, woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten sind mit einem zeitlichen Mindestabstand von fünf Minuten zu starten.

 

Wanderreitführer:

Für die Zulassung zur Ausbildung sind der Besitz des ÖWRA oder des ÖWWRA sowie eine positive Sichtung erforderlich.

Ein 5-tägiger Kurs für die Schüler*innen der LFS Tullnerbach wird einmal im Jahr am Schulgelände angeboten. Die Kosten für diesen Kurs sind von den Schüler*innen zu tragen und werden vom Pferdesportverband gefördert.

 

Voltigier-Abzeichen

 

 

Voltigier-Übungsleiter

 

 

Traktorführerschein